Gefahrstoffschulungen - Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter

Ein Gefahrstoffbeauftragter (auch bekannt als Gefahrstoffmanager oder Sicherheitsbeauftragter für Gefahrstoffe) übernimmt in einem Unternehmen oder einer Organisation die Verantwortung für die sichere Handhabung, Lagerung und den Umgang mit Gefahrstoffen.

Ich als Experte schule Ihr Team für einen stets sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Fragen Sie jetzt Ihre Gefahrstoffschulungen bei mir an!

Organisation und Implementierung eines betrieblichen Gefahrstoffmanagements

Als Gefahrstoffbeauftragter helfe ich Ihnen die Pflichten, die Sie als Arbeitgeber in Bezug auf Gefahrstoffe am Arbeitsplatz haben, zu erfüllen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und betrifft jeden Arbeitgeber. Gerade kleinere Handwerksbetriebe, die das sogenannte Unternehmermodell anwenden, sehen sich hier vor enormen Herausforderungen.

Zum einen fehlen Ressourcen wie Zeit, zum anderen fehlt oft das notwendige Knowhow. Manchmal scheitert es aber auch an finanziellen Mitteln. Denn als Unternehmer möchte man seine Arbeitskraft und seine finanziellen Mittel lieber in Kundenaufträge binden, als in „lästige“ Dokumentationen.

Dies habe ich verstanden und biete deshalb mit DSO-Solutions an, mich um Ihr betriebliches Gefahrstoffmanagement zu kümmern. Wenn Sie mich lassen, führe ich ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement mit einfacher Organisation für Sie ein, mit dem Sie Ihrer Pflicht als Arbeitgeber gerecht werden, Ihre Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden schützen und Sanktionen jeglicher Art sicher sind. Und das Ganze zu einem Preis, der es Ihnen leicht macht, diese Aufgabe abzugeben.

Viel Erfahrung und ein lange erprobtes System sorgen dafür, dass DSO-Solutions auch hier ganz einfache Lösungen, die zudem Ihren Anforderungen gerecht werden, kreiert werden können.

Ich biete Ihnen eine systematische Organisation zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 inklusive Gefahrstoffkataster, Substitutionsprüfung, Gefährdungsbeurteilung, fertigen Betriebsanweisungen und den erforderlichen Unterweisungen. Selbstverständlich mit allen notwendigen Dokumentationen, die Sie benötigen.

Bei der Organisation und Implementierung eines betrieblichen Gefahrstoffmanagement hat sich folgender Ablauf für mich bewährt.

  1. Festlegung der mit der Gefährdungsbeurteilung beauftragten Personen
  2. Erfassen der Gefahrstoffe -> Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
  3. Informationsermittlung zu den Gefahrstoffen
  4. Ergreifung und Festlegung allgemeiner Schutzmaßnahmen
  5. Ermittlung der Situation am Arbeitsplatz -> bei CMR-Stoffen Erstellung eines Verzeichnis über Expositionshöhe
  6. Beurteilung der Gefährdung
  7. Substitutionsprüfung
  8. Festlegung der Maßnahmen
  9. Durchführung der Maßnahmen
  10. Überprüfung der Maßnahmen
  11. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung -> Erstellung der Betriebsanweisungen -> Unterweisung der Mitarbeiter
  12. Ggfs. Empfehlung zur betriebsärztlichen Untersuchung.

Dieser Ablauf lässt schnell erkennen, warum der Unternehmer hier schnell vor größeren Herausforderungen stehen kann. Denn es bedarf schon einer gewissen Erfahrung um die genannten Punkte abarbeiten zu können. Zudem binden diese Aufgaben einige Stunden wertvoller Arbeitszeit. Wäre es da nicht besser, man lässt die Mitarbeiter oder den Chef das tun, wofür er eingestellt wurde und lässt diese Aufgaben extern erledigen? Schließen Sie jetzt mit mir einen Jahresvertrag ab und ich übernehme die Aufgaben der Organisation und Implementierung für Sie.

Die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten

Risikobewertung und -management

Der Gefahrstoffbeauftragte ist für die Identifizierung, Bewertung und Dokumentation der Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Gefahrstoffen verantwortlich. Dies umfasst die Untersuchung der Gefährdungen und potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mitarbeitern, die Umwelt und Sachwerte.

Überwachung und Kontrolle

Der Gefahrstoffbeauftragte überwacht die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Richtlinien für den Umgang mit Gefahrstoffen. Er führt regelmäßige Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden und potenzielle Gefahren identifiziert und behoben werden.

Dokumentation und Aufzeichnungen

Der Gefahrstoffbeauftragte ist verantwortlich für die Aufbewahrung und Pflege aller relevanten Dokumente, Aufzeichnungen und Berichte im Zusammenhang mit Gefahrstoffen. Dazu gehören Sicherheitsdatenblätter, Unterlagen der Gefahrstoffschulungen, Unfallberichte und weitere relevante Informationen.

Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnung

Der Gefahrstoffbeauftragte überprüft und aktualisiert Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe, die im Unternehmen verwendet werden. Er stellt sicher, dass die Gefahrstoffe ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und dass alle erforderlichen Informationen für die sichere Handhabung verfügbar sind.

Zusammenarbeit mit Behörden

Der Gefahrstoffbeauftragte fungiert als Ansprechpartner für Behörden und externe Stellen, wenn es um Fragen der Gefahrstoffe und die Einhaltung von Vorschriften geht. Er hält das Unternehmen über neue Entwicklungen und gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden.

Beratung und Gefahrstoffschulungen

Der Gefahrstoffbeauftragte unterstützt das Unternehmen bei der Bereitstellung von Schulungen und Informationen für Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Dies kann die Vermittlung von Kenntnissen über die korrekte Handhabung, Lagerung, persönliche Schutzausrüstung und Erste-Hilfe-Maßnahmen umfassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten von den spezifischen Anforderungen und Bestimmungen in einem Land abhängen können. Unternehmen sollten die nationalen und regionalen Vorschriften konsultieren, um die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Gefahrstoffbeauftragten zu ermitteln und sicherzustellen, dass die erforderlichen Anforderungen erfüllt werden.

Wann benötige ich einen Gefahrstoffbeauftragten?

In Deutschland regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten. Die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten ist erforderlich, wenn in einem Unternehmen bestimmte Mengen an Gefahrstoffen vorhanden sind oder bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die genauen Schwellenwerte und Anforderungen können je nach Art der Gefahrstoffe und den spezifischen Vorschriften variieren. Im Allgemeinen sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:

Einklappbarer Inhalt

Menge der Gefahrstoffe

Wenn in einem Unternehmen bestimmte Mengen an Gefahrstoffen vorhanden sind, kann die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten erforderlich sein. Die genauen Schwellenwerte werden in der Gefahrstoffverordnung festgelegt und können je nach Art der Gefahrstoffe unterschiedlich sein.

Art der Gefahrstoffe

Nicht alle Gefahrstoffe erfordern zwingend einen Gefahrstoffbeauftragten. Die Verordnung kann spezifische Kategorien von Gefahrstoffen festlegen, für die die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten erforderlich ist. Beispiele für solche Kategorien können krebserzeugende Stoffe, giftige Stoffe, gefährliche Abfälle oder bestimmte Arten von Chemikalien sein.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Wenn bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Unternehmen durchgeführt werden, kann die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten erforderlich sein. Dies kann den Umgang mit Gefahrstoffen, die Lagerung, den Transport oder die Entsorgung von Gefahrstoffen umfassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen an die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten in der Gefahrstoffverordnung festgelegt sind und dass diese Anforderungen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, die geltenden Vorschriften zu konsultieren und gegebenenfalls eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den zuständigen Arbeitsschutzbeauftragten hinzuzuziehen, um festzustellen, ob die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten erforderlich ist.

Fragen Sie jetzt Ihre Gefahrstoffschulungen bei mir an! Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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